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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 57/04
§§: AO 1977 § 284 Abs. 3, AO 1977 § 5, FGO § 102
Schlagwörter Eidesstattliche Versicherung, Vermögensverzeichnis, Erledigung der Hauptsache, Ermessen
Rechtsfrage: Erledigt sich die Verpflichtung des Vollstreckungsschuldners, die eidesstattliche Versicherung über ein von ihm vorgelegtes Vermögensverzeichnis abzugeben, durch Abgabe eines neuen Vermögensverzeichnisses? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 23.08.2004
Vorinstanz/AZ: 5 K 2746/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 00 45
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.07.2005
Erledigungs-Az: VII R 57/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 42 08