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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-76/99 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG (6. EG-Richtlinie) Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. b
Schlagwörter Umsatzsteuer, EG, Pauschal, Probenahme, Medizin, Vergütung, Analyse
Rechtsfrage: Hat die Französische Republik gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. b der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie verstoßen, indem sie auf die pauschalen Vergütungen für die Probenahme für medizinische Analysen Mehrwertsteuer erhebt?
Vorinstanz: Kommission ./. Französische Republik
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EG 1999 Nr. C 136 S. 11
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 11.01.2001
Erledigungs-Az: Rs C-76/99
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 05 41