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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 58/10 (BFH)
§§: BewG § 145 Abs. 1 Satz 3, BewG § 146 Abs. 4
Schlagwörter Grundbesitzwert, Gesonderte Feststellung, Bürogebäude, Bezugsfertigkeit
Rechtsfrage: Bezugsfertigkeit eines Bürogebäudes in Zusammenhang mit der Alterswertminderung nach § 146 Abs. 4 BewG a.F.: Ist ein Bürogebäude mit mehreren Mietereinheiten bereits dann als bezugsfertig anzusehen, wenn nur noch die vom Mieterwunsch abhängigen Innenausbauarbeiten (wie nicht tragende Wände) auszuführen sind, oder erst in dem Zeitpunkt, in dem die letzte Mietereinheit bezugsfertig hergerichtet ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 28.10.2010
Vorinstanz/AZ: 11 K 1712/08 BG
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 03 69
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.04.2012
Erledigungs-Az: II R 58/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 13 96