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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 12/02
§§: EStG § 7 Abs. 5, EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Zuschuss, Darlehen, Fördermittel
Rechtsfrage: Steuerrechtliche Behandlung von Zuschüssen und Darlehen nach dem sog. "Dritten Förderungsweg": Mindern die von der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt nach dem "Dritten Förderungsweg" bewilligten Baudarlehen die Gebäudeherstellungskosten oder sind sie als Zuschüsse anzusehen, die mit der Gebrauchsüberlassung der Gebäude in unmittelbarem Zusammenhang stehen - z.B. als Gegenleistung für die Mietpreisbindung oder das Belegungsrecht - und damit als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu bewerten? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 11.07.2001
Vorinstanz/AZ: III 225/2000
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 96 22
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.10.2003
Erledigungs-Az: IX R 12/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 09 57