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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 39/99
§§: GrEStG § 1 Abs. 1, GrEStG § 8 Abs. 1, GrEStG § 9 Abs. 2 Nr. 1
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Erwerb, Unbebautes Grundstück, Gegenleistung, Übernahme, Erschließungskosten, Erwerber, Bemessungsgrundlage
Rechtsfrage: Grundstückserwerb und Übernahme der Erschließungskosten. Gehört die vertraglich eingegangene Verpflichtung des Grundstückserwerbers zur Entrichtung der Erschließungskosten für das erworbene Grundstück als zusätzliche Gegenleistung zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer. - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 28.01.1999
Vorinstanz/AZ: 5 K 794/97
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1999 S. 793
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.03.2001
Erledigungs-Az: II R 39/99
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 10 89