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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 12/08
§§: VersStG § 1 Abs. 1, VersStG § 2 Abs. 1, VersStG § 3 Abs. 1
Schlagwörter Versicherungsteuer, Bemessungsgrundlage, Entgelt, Rückdeckungsversicherung
Rechtsfrage: Bemessungsgrundlage der Versicherungsteuer bei Kommunalversicherung - Schadenexzedentenversicherung: Ist bei einem nichtrechtsfähigen Verein, der eine kommunale Verrechnungsstelle zum Ausgleich von Haftpflichtschäden betreibt, nur der Spitzenausgleich der Versicherungsteuer zu unterwerfen, weil sich der Versicherungsschutz auf den Ausgleich von Überschäden beschränkt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 05.12.2007
Vorinstanz/AZ: 11 K 5710/04
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2008 S. 824
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 18 81
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 08.12.2010
Erledigungs-Az: II R 12/08
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 05 89