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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 23/02 |
§§: | GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 1 Abs. 2, AO 1977 § 42 |
Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Erwerb, Gesellschaftsanteil, Grundbesitz, Gesamthandsgemeinschaft, Gestaltungsmissbrauch |
Rechtsfrage: | Kein der Grunderwerbsteuer zu unterwerfender Gestaltungsmissbrauch beim Erwerb eines Gesellschaftsanteils, der mit einer besonderen Berechtigung an einer der Gesellschaft gehörenden Teileigentumseinheit verbunden ist? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 11.04.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 2388/99 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2002 S. 1104 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 90 17 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 01.12.2004 |
Erledigungs-Az: | II R 23/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 18 54 |