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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 75/03 |
§§: | AO 1977 § 218 Abs. 2, AO 1977 § 168 Satz 2, InsO § 96 Abs. 1 Nr. 3, InsO § 130 |
Schlagwörter | Aufrechnung, Zustimmung, Vorsteuervergütung, Insolvenzverwalter, Insolvenz |
Rechtsfrage: | Zulässigkeit der Aufrechnung von Steuerinsolvenzforderungen gegen einen Vorsteuervergütungsanspruch der Insolvenzmasse (aus der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters im Insolvenzeröffnungsverfahren)? Reicht das Vorliegen der Erfüllbarkeit des noch nicht fälligen Anspruchs für die Entstehung der Aufrechnungslage aus, oder ist die Aufrechnung gemäß § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig, da sie erst nach der Zustimmung des FA zur Umsatzsteuervoranmeldung gemäß § 168 Satz 2 AO 1977 möglich geworden ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 29.10.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 4/02 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 06 46 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.11.2004 |
Erledigungs-Az: | VII R 75/03 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 17 32 |