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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-623/16 P (EuGH) |
§§: | AEUV Art. 263 Abs. 4, AEUV Art. 107 |
Schlagwörter | EG, EU, Schule, Montessori, Italien, Immobiliensteuer |
Rechtsfrage: | Rechtsmittel der Europäischen Kommission gegen das EuG-Urteil vom 15.9.2016 in der Rechtssache T-220/13 (Scuola Elementare Maria Montessori): Die Rechtsmittelführerin beantragt, - das angefochtene Urteil aufzuheben, soweit damit die Klage im ersten Rechtszug für zulässig im Sinne von Art. 263 Abs. 4 letzter Halbsatz AEUV erklärt wird; - die Klage im ersten Rechtszug für unzulässig i.S. von Art. 263 Abs. 4 zweiter und letzter Halbsatz AEUV zu erklären und sie folglich insgesamt abzuweisen; - Scuola Elementare Montessori die Kosten aufzuerlegen, die der Kommission im Verfahren vor dem Gericht und im vorliegenden Verfahren entstanden sind. |
Vorinstanz: | EuG |
Vorinstanz/Datum: | 15.09.2016 |
Vorinstanz/AZ: | Rs T-220/13 |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2017 Nr. C 38 S. 17 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 06.11.2018 |
Erledigungs-Az: | Rs C-622/16 P, C-623/16 P, C-624/16 P |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 18 18 98 |