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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-335/08 (EuG)
§§: EG Art. 87
Schlagwörter EG, EU, Subventionskontrolle, Italien, staatliche Beihilfen, Steueranreize, Kreditinstitut
Rechtsfrage: Ist die Entscheidung der Kommission vom 11.3.2008, bekannt gegeben unter K(2008) 869 endg., über die staatliche Beihilfe C-15/07 (ex NN 20/07), die Italien "in Form von Steueranreizen zugunsten einiger Kreditinstitute" durch eine Sonderregelung zur Neubewertung des Anlagevermögens gewährt hat, "die Gegenstand einer gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung waren", aus den dargelegten Klagegründen in vollem Umfang nichtig?
Vorinstanz: Unternehmen ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2008 Nr. C 272 S. 39
Erledigendes Gericht: EuG
Erledigungs-Datum: 01.07.2010
Erledigungs-Az: Rs T-335/08