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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 52/00 |
§§: | GrEStG § 1 Abs 3, GrEStG § 16 Abs 2 |
Schlagwörter | Anteilsvereinigung, Übertragung, Geschäftsanteil, Grundbesitz, Rückabwicklung, Grunderwerbsteuer, |
Rechtsfrage: | Kann bei einer Anteilsvereinigung im Sinne von § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG die Grunderwerbsteuer dadurch in vollem Umfang vermieden werden, wenn nur einer von mehreren der zur Anteilsvereinigung führenden Übertragungsakte im Sinne des § 16 Abs. 2 GrEStG rückgängig gemacht wird. - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG des Landes Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 20.07.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 1378/97 GE |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2000 S. 285 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 74 74 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.01.2002 |
Erledigungs-Az: | II R 52/00 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 13 35 |