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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | XI R 40/19 (BFH) | 
| §§: | UStG § 4 Nr. 1 Buchst. b, UStG § 6 a, RL 2006/112/EG Art. 138 | 
| Schlagwörter | Innergemeinschaftliche Lieferung, Steuerfreiheit, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Nachweis, EG, EU, Binnenmarkt | 
| Rechtsfrage: | Voraussetzungen für eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung: Kann eine fehlende umsatzsteuerrechtliche Registrierung des Empfängers einer innergemeinschaftlichen Lieferung im Zeitpunkt der Lieferung bzw. die verspätete Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer dazu führen, dass die Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferung zu versagen ist? - Unter welchen Voraussetzungen ist der Nachweis geführt, dass der Liefergegenstand tatsächlich den Liefermitgliedstaat verlassen hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg | 
| Vorinstanz/Datum: | 07.11.2019 | 
| Vorinstanz/AZ: | 1 K 1939/18 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 21 20 99 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 02.07.2021 | 
| Erledigungs-Az: | XI R 40/19 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 20 07 | 
