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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-315/00 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG (6. EG-Richtlinie) Art. 13 Teil B Buchst. b, UStG 1993 § 4 Nr. 12 Buchst. a
Schlagwörter EG, Vermietung, Grundstück, Gebäude, Vertrag
Rechtsfrage: 1. Fällt unter den Begriff "Vermietung von Grundstücken" in Art. 13 Teil B Buchst. b der Richtlinie 77/388/EWG die entgeltliche Überlassung eines aus Fertigteilen errichteten Gebäudes, das nach Vertragsbeendigung entfernt werden muss und auf einem anderen Grundstück wieder verwendet werden kann? - 2. Ist insoweit von Bedeutung, ob der Vermieter dem Mieter das Grundstück und das Gebäude oder nur das Gebäude überlässt, das er auf dem Grundstück des Mieters errichtet hat?
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 25.05.2000
Vorinstanz/AZ: V R 48/99
Vorinstanz/Fundstelle: BB 2000 S. 1877
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 00 11 04
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 16.01.2003
Erledigungs-Az: Rs C-315/00
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 09 06