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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 39/99 |
§§: | EStG § 6 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. b, EStG § 6 Abs. 1 Satz 3, EStG § 6 Abs. 2 Nr. 2, EStG § 4 Abs. 2 Satz 2, EStG § 4 Abs. 2 Satz 1, EStG § 17, EStG § 52 Abs. 9 |
Schlagwörter | Einlagewert, Wesentliche Beteiligung, Teilwert, Anschaffungskosten, Bilanzberichtigung, Bilanzänderung |
Rechtsfrage: | 1. Ist die Einlage einer wesentlichen Beteiligung i.S.d. § 17 EStG in ein Einzelunternehmen mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren Teilwert zu bewerten? - 2. -Auslegung des § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG i.d.F. des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 - Ist im April 1999 die erstmalige Ausübung eines Bewertungswahlrechts (Ansatz einer Beteiligung mit dem Teilwert) nach einer notwendigen Bilanzberichtigung (Ansatz des Einlagewertes mit den Anschaffungskosten anstelle des Teilwerts -vgl. 1.-) zulässig? - 3. Ist der Teilwert der zum 1.1. eingelegten GmbH-Anteile (vgl. 1.) zum 31.12. in Höhe der Anschaffungskosten der im Laufe des Wirtschaftsjahres zusätzlich erworbenen Anteile anzusetzen, wenn während des Wirtschaftsjahres Maßnahmen ergriffen werden, die die Ertragssituation der GmbH verbessern und sich die GmbH zuvor in Liquidation befunden hat ? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 27.04.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 404/90 E |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1999 S. 689 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 99 13 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.06.2000 |
Erledigungs-Az: | XI R 39/99 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 04 19 |