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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 10/98 |
§§: | EStG § 38 Abs. 1 Satz 2, EStG § 40 Abs. 1 Nr. 2, AO 1977 § 354 |
Schlagwörter | Trinkgeld, Steuerpflicht, Arbeitgeber, Nachforderung |
Rechtsfrage: | Unterliegen freiwillig gezahlte Trinkgelder dem Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber nur, wenn er über deren Höhe in Kenntnis gesetzt wird? Kann der Antrag auf Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40 Abs. 1 EStG auch nach Bekanntgabe des Nachforderungsbescheides widerrufen werden oder beinhaltet die Übernahmeerklärung den vorzeitigen Verzicht auf einen Rechtsbehelf? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 20.11.1997 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 5868/91 L |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.07.2000 |
Erledigungs-Az: | VI R 10/98 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 50 26 |