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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 11/00 |
§§: | EStG § 2 Abs 1 Nr 5, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 1, EStG § 20, BGB § 1068 Abs 2, BGB § 1030, AO 1977 § 39 |
Schlagwörter | Zurechnung, Werbungskosten, Kapitalvermögen, Nießbrauch, Quotennießbrauch, Schuldzinsen, Einkünfte |
Rechtsfrage: | Darf der Erwerber von ertragbringenden Wertpapieren (Aktien und stille Beteiligung an einer KGaA), die mit einem Quotennießbrauch in Höhe von 50 % der Erträge zugunsten eines Dritten belastet sind, die Schuldzinsen für das zum Erwerb der Wertpapiere vom Veräußerer gewährte Darlehen voll oder -weil ihm die Erträge nur zu 50 % zuzurechnen sind- lediglich anteilig gekürzt als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abziehen? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 15.02.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 7410/96 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 55 56 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.05.2001 |
Erledigungs-Az: | VIII R 11/00 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 77 29 |