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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 182/00
§§: EStG § 9 Abs. 1 S 1, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7
Schlagwörter Fortbildung, Erststudium, Ausbildung, Bürokaufmann
Rechtsfrage: Aufwendungen eines Bürokaufmanns für ein - nach dem Besuch von Volkshochschulkursen für die Erlangung des Fachabiturs - während der Berufstätigkeit betriebenes erstmaliges Studium an einer Fachhochschule mit dem Abschluß als Betriebswirt (FH) als Fortbildungskosten abziehbar? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 12.12.1997
Vorinstanz/AZ: 11 K 3328/97 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 75 88
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.12.2002
Erledigungs-Az: VI R 182/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 22 04