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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 33/06 |
§§: | GewStG § 29 Abs. 1, GewStG § 33 Abs. 1 |
Schlagwörter | Zerlegung, Windkraftanlage, Unbilligkeit, Betriebsstätte, Gewerbesteuermessbetrag |
Rechtsfrage: | Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags für den Bau, den Betrieb und den Verkauf von Windkraftanlagen: Führt der Zerlegungsmaßstab des § 29 GewStG wegen der Beeinträchtigung von Gemeinden durch Windkraftanlagen zu offenbar unbilligen Ergebnissen i.S. des § 33 Abs. 1 GewStG, wenn ein Betreiber seinen Verwaltungssitz nicht am Ort der Betriebsstätten der Anlagen unterhält? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Sonstige Person |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 01.06.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 5455/04 Zerl |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2006 S. 1450 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 47 06 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |