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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 45/03
§§: EStG § 4 d
Schlagwörter Unterstützungskasse, Überversorgung, Betriebsausgabe, Betriebliche Altersversorgung, Altersversorgung
Rechtsfrage: Höhe der abzugsfähigen Zuwendungen an eine Unterstützungskasse: Dürfen Aufwendungen einer GmbH für die betriebliche Altersversorgung durch eine Unterstützungskasse stichtagsbezogen nur 75 v.H. der Aktivlöhne betragen, so dass auf eine Überversorgung entfallende Aufwendungen nach § 4 d EStG nicht abzugsfähig sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 23.04.2003
Vorinstanz/AZ: 7 K 3089/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 35 53
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.02.2004
Erledigungs-Az: I R 45/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unzulässig
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 30 36