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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 92/03
§§: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
Schlagwörter Verdeckte Gewinnausschüttung, Gesellschaftergeschäftsführer, Tantieme, Angemessenheit, Schwestergesellschaft
Rechtsfrage: Angemessene Gesamtvergütung bei Mehrfach-Gesellschaftergeschäftsführer: Stellt ein Teil der Tätigkeitsvergütungen an die Gesellschafter-Geschäftsführer verdeckte Gewinnausschüttungen dar, da sie wegen ihrer Tätigkeiten bei Schwestergesellschaften die der GmbH geschuldete Arbeitsleistung nur in entsprechend geringerem Umfang erbringen konnten, oder wurde die gebotene Gehaltsanpassung möglicherweise durch einen Tantiemeverzicht der Gesellschafter-Geschäftsführer bewirkt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 14.11.2002
Vorinstanz/AZ: 13 K 6620/00
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2003 S. 488
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 19 64
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.05.2004
Erledigungs-Az: I R 92/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 04 36