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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-404/99 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG (6. EG-Richtlinie) Art. 2 Abs. 2, Richtlinie 77/388/EWG (6. EG-Richtlinie) Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a
Schlagwörter Trinkgeld, Bemessungsgrundlage, Dienstleistungsbereich, EG, Umsatzsteuer
Rechtsfrage: Hat die Französische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Artikeln 2 Abs. 1 und 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a der 6. EG-Richtlinie verstoßen, dass sie unter bestimmten Voraussetzungen zulässt, dass die von bestimmten Steuerpflichtigen verlangen "Dienstleistungsgebühren" von der Besteuerungsgrundlage für die Mehrwertsteuer ausgenommen werden?
Vorinstanz: Kommission ./. Frankreich
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EG 2000 Nr. C 47 S. 13
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 29.03.2001
Erledigungs-Az: Rs C-404/99
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 06 67