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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X B 149/01 |
§§: | AO § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 |
Schlagwörter | Änderung, grobes Verschulden, Disagio, Steuererklärung, Bausparkasse |
Rechtsfrage: | Hat ein Stpfl. grob fahrlässig i.S. des § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO gehandelt, wenn er es unterlassen hat, ein in einem Darlehenskontoauszug der Bausparkasse ausgewiesenes Disagio in der Anlage FW anzusetzen? |
Vorinstanz: | FG des Landes Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 04.07.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 2707/99 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2001 S. 1257 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 78 21 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 30.04.2002 |
Erledigungs-Az: | X B 149/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: X R 14/02 |