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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 18/02
§§: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, AO 1977 § 42
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Übertragung, Aktien, Domizilgesellschaft, Liechtenstein, Gestaltungsmissbrauch
Rechtsfrage: Aktienübertragung von ausländischen Domizilgesellschaften und Grunderwerbsteuer: Unterliegt die Veräußerung aller Aktien einer ausländischen Domizilgesellschaft (hier: formeller Sitz in Liechtenstein), deren einzige Tätigkeit das Halten inländischen Grundbesitzes ist, wegen Gestaltungsmissbrauchs der Grunderwerbsteuer, wenn die Gesellschaft ihren Verwaltungssitz im Inland hat. Denn dann sei die Domizilgesellschaft steuerrechtlich nicht als rechtsfähig anzusehen und der Anteilsinhaber der Domizilgesellschaft veräußere keine Aktien, sondern Grundbesitz? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 27.06.2000
Vorinstanz/AZ: 8 K 1858/95 GrE
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 90 04
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.08.2003
Erledigungs-Az: II R 18/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 04 87