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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 93/03
§§: AO 1977 § 37 Abs. 2, EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 70 Abs. 2
Schlagwörter Erstattung, Treu und Glauben, Kindergeld, Rückforderung
Rechtsfrage: Ist der Kindergeld-Erstattungsanspruch der Familienkasse nach Treu und Glauben verwirkt, wenn ihr unmittelbar nach Ablauf des Jahres alle Angaben zu den Einkünften und Bezügen des volljährigen, in Ausbildung befindlichen Kindes vorlagen, bis zur endgültigen Rückforderung aber drei Jahre vergangen sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG des Landes Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 30.09.2003
Vorinstanz/AZ: 6 K 796/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 08 44
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.06.2004
Erledigungs-Az: VIII R 93/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 07 37