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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 130/96 |
§§: | EStG § 10 h Satz 2 Nr. 4 |
Schlagwörter | Wohneigentumsförderung, Unentgeltliche Überlassung, Wohnungsrecht |
Rechtsfrage: | Im Sinne des § 10h Satz 2 Nr.4 EStG "voll unentgeltliche Überlassung" einer neu hergestellten Wohnung an die Eltern, wenn diese sich an den im Obergeschoß liegenden -bisher als Speicher genutzten Räumen- des den Klägern übertragenen Grundstücks ein lebenslängliches Wohnungsrecht vorbehalten hatten? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 11.06.1996 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 1973/95 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.10.1998 |
Erledigungs-Az: | X R 130/96 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 51 47 |