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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 50/09 (BFH)
§§: EStG § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2, EStG § 44 a Abs. 8 Satz 1 Nr. 2, EStG § 43 a Abs. 1 Nr. 1, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, EStG § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a
Schlagwörter Forfaitierung, Kapitalertragsteuer
Rechtsfrage: Bei welcher vertraglichen Gestaltung bezüglich eines Anspruches auf eine Gewinnausschüttung liegt ein Forderungskauf (echte Forfaitierung) und wann eine Vorfinanzierung (unechte Forfaitierung) vor? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 24.04.2009
Vorinstanz/AZ: 10 K 2580/08 E, Kap
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 24 52
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.08.2010
Erledigungs-Az: I R 50/09 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Erledigung der Hauptsache