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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 36/12 (BFH) |
§§: | ErbStG § 12 Abs. 5 Satz 2, ErbStG § 13 a Abs. 5 Nr. 1, BewG § 109 Abs. 1, BewG § 103 |
Schlagwörter | Erbschaftsteuer, Betriebsvermögen, Kommanditanteil, Bewertung |
Rechtsfrage: | 1. Sind Rückstellungen, die ertragsteuerrechtlich nicht bilanziert worden sind, im Rahmen des § 13 a ErbStG zu berücksichtigen? - 2. Stellt die Übertragung begünstigten Betriebsvermögens zur Erfüllung eines Pflichtteilsanspruchs eine schädliche Verfügung i.S.v. § 13 a Abs. 5 Nr. 1 ErbStG dar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 10.05.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 667/10 Erb |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 26 39 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.02.2014 |
Erledigungs-Az: | II R 36/12 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 11 24 |