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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 14/15 (BFH) |
§§: | AO § 108 Abs. 3, AO § 169, AO § 47, EStG § 46 Abs. 2 Nr. 8 |
Schlagwörter | Fristablauf, Festsetzungsfrist, Verlängerung, Fristende, Verjährung, Erlöschen, Antragsveranlagung |
Rechtsfrage: | Ist § 108 Abs. 3 AO auf den Ablauf der Festsetzungsfrist (§ 169 AO) anwendbar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Thüringer FG |
Vorinstanz/Datum: | 17.12.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 402/12 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 17 99 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.01.2016 |
Erledigungs-Az: | VI R 14/15 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 05 75 |