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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 13/97
§§: InvZulG § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, InvZulG § 2
Schlagwörter Handwerksrolle, Betriebsaufspaltung, Gewerbebetrieb, Vermögensverwaltung
Rechtsfrage: Betriebsaufspaltung: Ist die Eintragung des Betriebsunternehmens (GmbH) in die Handwerksrolle aufgrund betriebsvermögensmäßiger Verflechtung mit dem Besitzunternehmen (selbst keine gewerbliche Tätigkeit, nur Vermögensverwaltung, bzw. Vermietung und Verpachtung) investitionszulagenrechtlich dem Betriebsunternehmen zuzurechnen? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: Thüringer FG
Vorinstanz/Datum: 22.01.1997
Vorinstanz/AZ: I 268/96
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.01.1999
Erledigungs-Az: III R 13/97 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 99 52 09