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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 34/04 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1, EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a |
Schlagwörter | Rentenversicherung, Darlehen, Kreditvermittlung, Werbungskosten |
Rechtsfrage: | Sind "Kreditvermittlungskosten" im Zusammenhang mit dem Abschluss einer "Kombi-Rente" gegen fremdfinanzierte Einmalzahlung nur in Höhe von 2 v.H. des Darlehensbetrages oder in voller Höhe als vorweggenommene Werbungskosten bei den sonstigen Einkünften zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 30.06.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 6763/00 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 34 77 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 06.12.2006 |
Erledigungs-Az: | X R 34/04 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 09 25 |