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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 101/01
§§: UStG 1993 § 1 Abs. 1 Nr. 1, UStG 1993 § 4 Nr. 18, UStG 1993 § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a
Schlagwörter Blutspendedienst, Steuerbarkeit, Steuerfreiheit, ermäßigter Steuersatz
Rechtsfrage: 1. Ist die Mitwirkung eines Ortsverbandes der Wohlfahrtspflege beim Betrieb eines Blutspendedienstes durch eine gemeinnützige GmbH, für die er als Auslagenersatz eine pauschalierte Geldzahlung pro Spender erhält, als umsatzsteuerpflichtige Leistung gegen Entgelt zu beurteilen? 2. Sind die Umsätze nach § 4 Nr. 18 UStG steuerfrei, wenn sie nicht unmittelbar den Kranken, sondern der GmbH zugute kommen? 3. Unterliegen die umsatzsteuerpflichtigen Mitwirkungsleistungen gegenüber dem Blutspendedienst dem ermäßigten Steuersatz, da sie der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens dienen und im Rahmen des Zweckbetriebes verfolgt werden? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 22.08.2001
Vorinstanz/AZ: 5 K 1327/99 U
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 55 04
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.03.2004
Erledigungs-Az: V R 101/01
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 22 16