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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 19/19 (BFH) |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3, SGB XII § 92 |
Schlagwörter | Kindergeld, Behinderung, Mehrbedarf, Einkünfte und Bezüge, Unterhaltspflicht |
Rechtsfrage: | Kann die Unfähigkeit eines volljährigen behinderten Kindes zum Selbstunterhalt in den Fällen, in denen das Kind nachrangige Sozialleistungen bezieht, aus der Inanspruchnahme der Eltern des Kindes durch den Sozialleistungsträger aus dem auf ihn übergegangenen Unterhaltsanspruch des Kindes gegen seine Eltern geschlossen werden anstatt die Unfähigkeit mittels einer Vergleichsberechnung festzustellen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 23.01.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 4010/16 Kg |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 16 06 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.10.2021 |
Erledigungs-Az: | III R 19/19 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 22 02 37 |