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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 51/05 |
§§: | BewG § 129, BewG § 132, GewStG § 9 Nr. 1, GrStG § 42 |
Schlagwörter | Einheitsbewertung, Grundvermögen, Neue Bundesländer, Gewerbesteuer |
Rechtsfrage: | Verstößt das Nebeneinander verschiedener Bemessungsgrundlagen für die Grundsteuer (Einheitswert nach § 132 BewG oder Ersatzbemessungsgrundlage nach § 42 GrStG) bzw. für die Gewerbeertragssteuer (§ 9 Nr. 1 GewStG) in den neuen Bundesländern gegen den Gleichheitsgrundsatz? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 31.08.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 2295/02 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2006 S. 18 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 00 50 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.12.2006 |
Erledigungs-Az: | II R 51/05 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 09 06 |