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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | X R 35/06 | 
| §§: | EStG § 7 g Abs. 4 Satz 2, EStG § 16 | 
| Schlagwörter | Ansparrücklage, Auflösung, Veräußerungsgewinn | 
| Rechtsfrage: | Ist die veräußerungsbedingte Auflösung einer nach § 7 g EStG gebildeten Ansparrücklage dem tarifbegünstigten Veräußerungsgewinn oder dem laufenden Gewinn zuzurechnen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung | 
| Vorinstanz: | FG Düsseldorf | 
| Vorinstanz/Datum: | 30.09.2005 | 
| Vorinstanz/AZ: | 8 K 1614/02 E | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 46 95 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 23.05.2007 | 
| Erledigungs-Az: | X R 35/06 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 32 18 | 
