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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 7/20 (BFH) |
§§: | EStG § 21 Abs. 2 |
Schlagwörter | ortsübliche Marktmiete, ortsübliche Miete, Vermietung, Fremdvergleich, Nahe Angehörige |
Rechtsfrage: | Ist bei der Prüfung der ortsüblichen Marktmiete nach § 21 Abs. 2 EStG der - im konkreten Fall für den Steuerpflichtigen dienlichere - örtliche Mietspiegel als Vergleichsgrundlage auch dann heranzuziehen, wenn der Steuerpflichtige zugleich eine entsprechende, im selben Haus liegende Wohnung an einen Dritten (teurer) vermietet? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Thüringer FG |
Vorinstanz/Datum: | 22.10.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 316/19 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 20 07 96 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.02.2021 |
Erledigungs-Az: | IX R 7/20 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 07 36 |