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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 53/03 |
§§: | EStG § 20 Abs. 1 Nr. 4, EStG § 11 Abs. 1, HGB § 230, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7 |
Schlagwörter | Kapitaleinkünfte, Stille Gesellschaft, Treuhand |
Rechtsfrage: | Steuerpflichtige Einnahmen durch Gutschriften, Auszahlungen nach Kapitalüberlassung an Anlagebetrüger: Wertung der Vereinbarungen mit dem -als "Verwalter" eines Investmentclubs auftretenden-- Anlagebetrüger wie bei den Ambrosfällen als stille Gesellschaft oder als Treuhandverhältnis, wenn der Anlagebetrüger die von ihm vorgetäuschten Geschäfte von Anfang an nicht durchgeführt hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 27.05.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 20215/99 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2003 S. 1162 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 36 10 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.06.2005 |
Erledigungs-Az: | VIII R 53/03 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 48 22 |