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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 25/12 (BFH)
§§: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 11 Abs. 1, EStG § 8 Abs. 1
Schlagwörter Schneeballsystem, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Zufluss, Kapitalforderung, Abgrenzung
Rechtsfrage: 1. Unterliegen die einem Anleger im Rahmen eines sog. Schneeballsystems durch einen Anlagebetrüger gutgeschriebenen Beträge (Scheinrenditen), die dem Anleger durch Novation (Wiederanlage) zufließen, in Höhe des Nennbetrags der Einkommensbesteuerung, oder wird durch die Novation eine Entgeltforderung in eine Kapitalforderung umgewandelt mit der Folge, dass der Anleger durch die Gutschrift keine Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt, sondern stattdessen nur eine andere Forderung in Form eines erhöhten Darlehensanspruches erhält (entgegen BFH-Urteil vom 16.3.2010 VIII R 4/07, BFHE 229 S. 141, BFH/NV 2010 S. 1527 = SIS 10 19 14)? - 2. Ist ein Anlagebetrüger generell nicht als leistungswilliger und leistungsfähiger Schuldner anzusehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG des Saarlandes
Vorinstanz/Datum: 10.05.2012
Vorinstanz/AZ: 1 K 2327/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 18 38
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.02.2014
Erledigungs-Az: VIII R 25/12
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 11 47