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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-193/10 (EuGH)
§§: KN Position 8521, KN Position 8519
Schlagwörter EG, EU, Tarifierung, Einreihung, MP3-Player, Media-Player
Rechtsfrage: Ist die Position 8521 der Kombinierten Nomenklatur dahingehend auszulegen, dass aus ihr Geräte wie der nachstehend dargestellte MP3/Media-Player ausgewiesen sind, weil auf die Hauptfunktion als Tonwiedergabegerät abzustellen ist oder weil dessen Fähigkeiten, Einzelbilder und Filme wiederzugeben, durch einen kleinen Bildschirm mit geringer Auflösung und geringer Bildfrequenz eingeschränkt sind?
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 07.04.2010
Vorinstanz/AZ: 4 K 871/09 Z
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 24 40
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 09.12.2010
Erledigungs-Az: Rs C-193/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 06 24