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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 2/05
§§: AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, AO 1977 § 37 Abs. 2 Satz 2, EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 70 Abs. 2
Schlagwörter Kindergeld, Rückforderung, Änderung, Rückwirkung, Grenzbetrag
Rechtsfrage: Darf die Kindergeldfestsetzung wegen Überschreitens des Grenzbetrages nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG rückwirkend aufgehoben und das Kindergeld zurückgefordert werden, wenn bereits zum Zeitpunkt der Festsetzung bekannt war, dass die Einkünfte und Bezüge voraussichtlich den maßgeblichen Grenzbetrag überschreiten werden? - Zulassung durch FG - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 10.11.2004
Vorinstanz/AZ: 14 K 936/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 11 05
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision