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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 18/08 (BFH)
§§: AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, AO § 41 Abs. 1
Schlagwörter Rückwirkendes Ereignis, Urteil, Gewinnverteilung, Änderung, Feststellungsbescheid
Rechtsfrage: Stellen zivilgerichtliche Urteile, in denen eine abweichende Gewinnverteilung für die Vergangenheit festgestellt wurde, ein Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung dar, so dass die bestandskräftigen Feststellungsbescheide nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO geändert werden können? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Sonstige Person
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 04.04.2008
Vorinstanz/AZ: 18 K 3366/07 F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 00 87
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.03.2012
Erledigungs-Az: IV R 18/08 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 15 51