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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 1 BvR 1313/02 (BVerfG)
§§: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
Schlagwörter Verfassungsbeschwerde, Angemessenheit, Gehalt, Gesellschafter-Geschäftsführer
Rechtsfrage: Verfassungsbeschwerde gegen BFH-Entscheidung: Angemessenheit des Gehalts eines Gesellschafter-Geschäftsführers.
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 18.03.2002
Vorinstanz/AZ: I B 35/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 87 25
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 16.01.2003
Erledigungs-Az: 1 BvR 1313/02
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen (StEd 2003, S. 126)