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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 48/09 (BFH)
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4
Schlagwörter Kindergeld, Grenzbetrag, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Wohnung
Rechtsfrage: Kindergeld für verheiratete studierende Tochter, die mit ihrem ebenfalls studierenden Ehemann eine Dreizimmer-Wohnung am Studienort angemietet und zeitweise auch bewohnt hat, wegen Unterschreitens des Grenzbetrages durch die Berücksichtigung von Werbungskosten für Fahren zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vom Wohnort der Eltern/Schwiegereltern, da sich dort weiterhin der Mittelpunkt der Lebensinteressen befunden haben soll? Zimmer im Haus der Eltern als eigene Wohnung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG des Landes Sachsen-Anhalt
Vorinstanz/Datum: 22.01.2008
Vorinstanz/AZ: 4 K 94/06
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2008 S. 1209
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 22 60
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.10.2009
Erledigungs-Az: III R 48/09 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 08 58