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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 105/00 |
§§: | EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 9, EStG § 10 e Abs. 6 a, AO 1977 § 42 |
Schlagwörter | Mietvertrag, Angehörige, Wohnungsrecht, Gestaltungsmissbrauch |
Rechtsfrage: | Mietvertrag mit dinglich Wohnberechtigten anzuerkennen, wenn das Wohnungsrecht vor Abschluss des Mietvertrags im Rahmen einer Grundstücksübertragung unentgeltlich eingeräumt worden war (fortbestehender Vorrang des Vorbehaltswohnungsrechts - Gestaltungsmissbrauch i.S. von § 42 AO) - Anerkennung des in diesem Zusammenhang von den Wohnberechtigten gewährten Baudarlehens trotz vereinbarter Aufrechnung von Mietzins und Forderungen aus dem Darlehensverhältnis, fehlender verkehrsüblicher Sicherung des Darlehens und Darlehensauszahlung vor Vertragsabschluss und Abzug der Darlehenszinsen gem. § 10 e Abs. 6a EStG? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | Thüringer FG |
Vorinstanz/Datum: | 19.10.2000 |
Vorinstanz/AZ: | III 411/99 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 79 94 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.12.2003 |
Erledigungs-Az: | IX R 105/00 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 32 91 |