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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 178/00 |
§§: | EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6b, EStG § 9 Abs. 5 |
Schlagwörter | Arbeitszimmer, Arbeitsplatz, Außendienst |
Rechtsfrage: | Ungekürzter Werbungskostenabzug für ein häusliches Arbeitszimmer eines im gesamten Bereich eines Bundeslandes eingesetzten Pharmavertreters, der über keinen eigenen Arbeitsplatz am Stammsitz des Arbeitgebers verfügt. Welche örtlichen Komponenten - Vertretungsgebiet und das für Vor- und Nacharbeiten erforderliche Arbeitszimmer - sind für die Bestimmung des Mittelpunkts der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit maßgebend? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 19.10.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 7678/98 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 78 28 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision zurückgenommen |