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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 13/11 (BFH) |
§§: | EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b, EStG § 9 Abs. 5 |
Schlagwörter | Arbeitszimmer, Richter, Werbungskosten, Mittelpunkt, Arbeitsplatz, Verfassungsmäßigkeit |
Rechtsfrage: | In welchem Umfang kann die bisherige Rechtsprechung zum "anderen Arbeitsplatz" und zum "Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung" auf die Neuregelung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b EStG i.d.F. des JStG 2010 übertragen werden (hier: Arbeitszimmer eines Richters am Amtsgericht)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 08.02.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 329/09 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 17 74 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 08.12.2011 |
Erledigungs-Az: | VI R 13/11 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 01 09 |