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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 8/01 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7 |
Schlagwörter | Fortbildung, Ausbildung, Aufbaustudium, Journalist |
Rechtsfrage: | Journalistikstudium einer Diplom-Übersetzerin als Aufbaustudium Berufsfortbildung, weil die Bildungsmaßnahme nicht als solche zur Berufsbefähigung führt, sondern nur in Kombination mit bereits vorhandenen Kenntnissen, oder wegen des möglichen Wechsels der Berufsart Berufsausbildung? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 08.02.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 1857/99 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 80 44 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.06.2003 |
Erledigungs-Az: | VI R 8/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 45 89 |