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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 25/05
§§: EStG § 15, EStG § 21
Schlagwörter Betriebsaufspaltung, Wesentliche Betriebsgrundlage, Büroraum, Einfamilienhaus
Rechtsfrage: Betriebsaufspaltung: Kann ein Büroraum in einem Einfamilienhaus auch dann eine wesentliche Betriebsgrundlage im Rahmen einer Betriebsaufspaltung darstellen, wenn das Unternehmen der GmbH auch von einem in einem Privatraum stehenden Schreibtisch aus betrieben werden könnte? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 13.10.2003
Vorinstanz/AZ: 10 K 7519/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 47 14
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.07.2006
Erledigungs-Az: IV R 25/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 38 93