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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 3/10 (BFH) |
§§: | AO § 218, AO § 130 Abs. 2 |
Schlagwörter | Abrechnungsbescheid, Steuerbescheinigung, Zahlungsverjährung, Anrechnungsverfügung, Ermessen |
Rechtsfrage: | Änderung der Anrechnungsverfügung wegen nachträglicher Versagung der Anrechnung von Kapitalertragsteuer und Körperschaftsteuer: Muss die Finanzbehörde innerhalb der durch die Bekanntgabe der Steuerfestsetzung in Lauf gesetzten Zahlungsverjährungsfrist die Argumente vortragen, die gegen die Richtigkeit der Anrechnung sprechen? Hätte das FA bei seiner Ermessensentscheidung berücksichtigen müssen, dass der Kläger die Ausstellung falscher Unterlagen nicht "erwirkt" hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 08.12.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 6030/06 B |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 28 33 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.12.2010 |
Erledigungs-Az: | VII R 3/10 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 12 26 |