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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 27/11 (BFH)
§§: EStG § 35 Abs. 1 Satz 3, EStG § 5 a Abs. 5 Satz 2, EStG § 5 a Abs. 4 a Satz 3, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, GewStG § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1
Schlagwörter Personengesellschaft, Tonnagebesteuerung, Sondervergütung, Gewerbesteuermessbetrag, Anrechnung, Aufteilung
Rechtsfrage: Gewerbesteueranrechnung bei Tonnagebesteuerung: Ist nach dem Meistbegünstigungsprinzip davon auszugehen, dass der Gewerbesteuermessbetrag vorrangig auf gemäß § 5 a Abs. 4 a Satz 3 EStG zum pauschalen Tonnagegewinn hinzugerechnete Sondervergütungen entfällt, oder hat eine anteilige Zurechnung des Gewerbesteuermessbetrags zum pauschalen Tonnagegewinn einerseits und den Sondervergütungen andererseits zu erfolgen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 24.05.2011
Vorinstanz/AZ: 12 K 160/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 31 34
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.12.2014
Erledigungs-Az: IV R 27/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 00 51