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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 106/06
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 70 Abs. 4
Schlagwörter Kindergeld, Grenzbetrag, Aufhebung, Bestandskraft, Änderung
Rechtsfrage: Steht die aufgrund einer Prognoseentscheidung erfolgte, bestandskräftige Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung der rückwirkenden Festsetzung von Kindergeld (wegen Unterschreitens des Grenzbetrages bei Berücksichtigung von Sozialversicherungsbeiträgen - vgl. BVerfG 2 BvR 167/02 - ) nach Ablauf des Prognosezeitraums entgegen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 24.04.2006
Vorinstanz/AZ: 6 K 572/05
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 26 07
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.04.2007
Erledigungs-Az: III R 106/06 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils