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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 30/18 (BFH) |
§§: | GewStG § 8 Nr. 1 Buchst. a, GewStDV § 19 Abs. 4, KredWG § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 10 |
Schlagwörter | Gewerbeertrag, Hinzurechnung, Kreditinstitut, Sonderbetriebsvermögen, Stille Gesellschaft, Schuldzinsen, Unmittelbarkeit |
Rechtsfrage: | Umfasst die Ausnahme von der Hinzurechnung von Finanzierungsentgelten nach dem sog. Bankenprivileg auch als Sonderbetriebsausgaben abgezogene Aufwendungen eines atypisch an dem Finanzdienstleistungsinstitut beteiligten stillen Gesellschafters für die Fremdfinanzierung seiner Einlage? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 31.05.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 3183/15 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 20 26 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.07.2020 |
Erledigungs-Az: | IV R 30/18 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 02 00 |