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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | XI R 5/13 (BFH) | 
| §§: | UStG § 4 Nr. 1 Buchst. b, UStG § 6 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Richtlinie 77/388/EWG Art. 28 c Teil A, UStDV § 17 c Abs. 1 | 
| Schlagwörter | Steuerfreiheit, Innergemeinschaftliche Lieferung, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Nachweis, Steuerlager | 
| Rechtsfrage: | Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Weinlieferungen: 1. Ist der Buch- und Belegnachweis auch dann richtig und vollständig erbracht, wenn auf den ausgestellten Rechnungen und in den Büchern nicht die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des tatsächlichen Abnehmers angegeben bzw. aufgezeichnet ist, sondern die des Betreibers eines Verbrauchsteuerlagers, in dem die gelieferten Weine gelagert worden sind? - 2. Werden die Umsätze aus den Weinlieferungen erst mit der Auslagerung der Weine aus dem Verbrauchsteuerlager Gegenstand des britischen Umsatzsteuerrechts? - 3. Ist die Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung von der Steuerpflicht des innergemeinschaftlichen Erwerbs beim Abnehmer im anderen Mitgliedstaat abhängig zu machen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG München | 
| Vorinstanz/Datum: | 18.12.2012 | 
| Vorinstanz/AZ: | 2 K 2283/10 | 
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2013 S. 649 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 09 17 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 21.01.2015 | 
| Erledigungs-Az: | XI R 5/13 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 04 05 | 
