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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 52/04
§§: EStG § 16 Abs. 1 Nr. 2, UmwStG § 24 Abs. 2, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 1
Schlagwörter Veräußerung, Kapitalerhöhung, Kommanditgesellschaft
Rechtsfrage: Ist § 24 UmwStG anwendbar, wenn sich in einer bestehenden Personengesellschaft die Beteiligungsverhältnisse dadurch ändern, dass nur einer der Gesellschafter zusätzliche Einlagen in eine gesamthänderisch gebundene Rücklage der Gesellschaft erbringt und so eine Kapitalerhöhung erfolgt? Ausübung des Wahlrechts nach § 24 UmwStG durch Aufstellung von Ergänzungsbilanzen, Vorliegen von Veräußerungsgewinnen nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG bei den übrigen Gesellschaftern infolge der Reduzierung ihrer Beteiligungsquote durch die Kapitalerhöhung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 13.05.2004
Vorinstanz/AZ: V 284/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 37 49
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.04.2006
Erledigungs-Az: VIII R 52/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 31 73