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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 55/05 |
§§: | KStG § 14 Abs. 2, GewStG § 36 Abs. 2, GG Art. 20 Abs. 3 |
Schlagwörter | Mehrmütterorganschaft, Gewerbesteuer, Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz, Rückwirkung, Gesetzesänderung |
Rechtsfrage: | Begegnet die Anwendung der gesetzlichen Neuregelungen zur Mehrmütterorganschaft durch das Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz, mit denen der Rechtszustand für die gewerbesteuerliche Mehrmütterorganschaft vor den BFH-Urteilen vom 9.6.1999 (I R 37/98 und I R 43/97, BStBl II 2000 S. 695) wiederhergestellt wurde, für die Veranlagungszeiträume 2000 und früher verfassungsrechtlichen Bedenken? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 05.04.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 3815/01 G, F |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2005 S. 1243 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 35 69 |
Erledigungs-Vermerk: | Das Verfahren I R 55/05 ist bis zur Entscheidung des BVerfG im Verfahren 1 BvR 1416/06 ausgesetzt (Beschluss vom 23.10.2006). - Zurücknahme der Revision |