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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 22/03 |
§§: | KStG § 8 Abs. 3 Satz 2 |
Schlagwörter | Verdeckte Gewinnausschüttung, Tantieme, Gewinntantieme, Bemessungsgrundlage, Verlustvortrag, Gesellschaftergeschäftsführer |
Rechtsfrage: | Bemessungsgrundlage für Gewinntantieme für alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer: Unter welchen Voraussetzungen berechtigt die Nichteinbeziehung von Verlustvorträgen in die Bemessungsgrundlage einer Gewinntantieme für den alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH zur Annahme von verdeckten Gewinnausschüttungen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG des Saarlandes |
Vorinstanz/Datum: | 05.02.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 118/01 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 19 47 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.12.2003 |
Erledigungs-Az: | I R 22/03 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 18 32 |