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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 22/14 (BFH)
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 12 Nr. 1, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5
Schlagwörter Ehegatten, Besuchsfahrt, Arbeitsort, Auswärtstätigkeit, Werbungskosten, Kosten der Lebensführung, Veranlassungszusammenhang
Rechtsfrage: Können Aufwendungen für Besuchsfahrten des Ehegatten des Steuerpflichtigen zum Tätigkeitsort des Steuerpflichtigen wegen beruflicher Unabkömmlichkeit des Steuerpflichtigen (sogenannte "umgekehrte Familienheimfahrten") als Werbungskosten im Rahmen der Auswärtstätigkeit des Steuerpflichtigen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG berücksichtigt werden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 28.08.2013
Vorinstanz/AZ: 12 K 339/10 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 17 95
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.10.2015
Erledigungs-Az: VI R 22/14
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 28 93