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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 112/01
§§: LStR 2000 R 43 Abs. 11 Satz 9
Schlagwörter Doppelte Haushaltsführung, Zweijahresfrist, Beginn
Rechtsfrage: Ist der Neubeginn der Zweijahresfrist bei doppelter Haushaltsführung von einer Mindestdauer (8 Monate) der Unterbrechung der Beschäftigung am selben Ort abhängig oder genügt der eindeutige Nachweis, dass trotz einer nur 3 1/2-monatigen Unterbrechung der auswärtigen Beschäftigung beim selben Arbeitgeber die vorherige Haushaltsführung tatsächlich beendet war? Muss für die Neubegründung einer doppelten Haushaltsführung sowohl der auswärtige Beschäftigungsort als auch die neue Zweitwohnung außerhalb des Einzugsbereichs des bisherigen Beschäftigungsortes liegen? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 26.04.2001
Vorinstanz/AZ: 11 K 224/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 83 98
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.11.2003
Erledigungs-Az: VI R 112/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Erledigung der Hauptsache