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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 8/14 (BFH)
§§: GrEStG § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, GrEStG § 8 Abs. 1, GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1, BGB § 96
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Bemessungsgrundlage, Erbbaurecht, Aufschiebende Bedingung
Rechtsfrage: Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Erbbaurecht: Ist dem Erbbauzinsanspruch kein Wert zuzumessen, wenn bereits im Erwerbszeitpunkt die Aufhebung des Erbbaurechts feststeht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 19.12.2013
Vorinstanz/AZ: 15 K 4236/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 12 90
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.05.2015
Erledigungs-Az: II R 8/14
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 15 00