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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 78/01 |
§§: | KStG § 8 Abs. 4, EStG § 10 d, GewStG § 10 a |
Schlagwörter | Verlustabzug, Anteilsübertragung, Mantelkauf, Wirtschaftliche Identität, Gesellschaft mbH, GmbH |
Rechtsfrage: | Hat eine GmbH nach Anteilsübertragungen ihre wirtschaftliche Identität verloren, so dass die neue GmbH den Verlustabzug nicht geltend machen kann, auch wenn die Altgesellschafter mittelbar weiterhin mehrheitlich beteiligt sind? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 26.07.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 358/00 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 82 34 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.08.2008 |
Erledigungs-Az: | I R 78/01 |
Erledigungs-Vermerk: | Beitrittsaufforderung des BMF - Das Verfahren I R 78/01 ruht bis zu einer Entscheidung des BVerfG über den Vorlagebeschluss in dem Verfahren I R 38/99 (Beschluss vom 29.10.2003). |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 00 44 |